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   BGH, 01.04.1974 - NotZ 8/73   

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https://dejure.org/1974,2671
BGH, 01.04.1974 - NotZ 8/73 (https://dejure.org/1974,2671)
BGH, Entscheidung vom 01.04.1974 - NotZ 8/73 (https://dejure.org/1974,2671)
BGH, Entscheidung vom 01. April 1974 - NotZ 8/73 (https://dejure.org/1974,2671)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Überprüfung der Kostenberechnungen eines Notars - Herbeiführung einer gerichtlichen Entscheidung - Weisung gegnüber dem Notar zur Einholung einer landgerichtlichen Entscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 1249
  • MDR 1974, 842
  • DNotZ 1975, 50
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.12.1971 - NotZ 2/71

    Unabhängigkeit des Notars

    Auszug aus BGH, 01.04.1974 - NotZ 8/73
    Zwar liegt in der auf Herbeiführung einer gerichtlichen Entscheidung gerichteten Weisung an den Notar, der seine Kostenberechnung für richtig hält, ein Eingriff in seine Unabhängigkeit; dieser ist aber durch das Gesetz ausdrücklich zugelassen (BGHZ 57, 351, 355).
  • BGH, 10.08.1987 - NotZ 1/87

    Notarkosten - Aufsichtsbehörde - Anweisung

    Außerdem sind Anweisungen als unzulässige Eingriffe in die Unabhängigkeit des Notars anzusehen, wenn sie dem Notar auferlegen, in dem Verfahren nach § 156 Abs. 5 Satz 1 KostO eine bestimmte Rechtsansicht zu vertreten (Senatsbeschluß vom 1. April 1974 - NotZ 8/73 = DNotZ 1975, 50, 52; vgl. auch BGHZ 57, 351, 354).

    Auch sonst wird er durch die Durchführung dieses Gerichtsverfahrens, in dem ihm auch dann keine Kosten entstehen, wenn er mit seiner Meinung nicht durchdringt (§ 156 Abs. 5 Satz 3 KostO), nicht unzumutbar belastet (Senatsbeschluß vom 1. April 1974 - NotZ 8/73 = DNotZ 1975, 50, 51).

  • OLG Köln, 16.02.1996 - 2 Wx 27/95

    Kaufvertrag und Belastungsvollmacht

    Eine Anweisung, einer bestimmten Rechtsauffassung zu folgen, kann dagegen nicht ausgesprochen werden (BGH, DNotZ 1975, 50 ; Seybold/Schippel, 6. Aufl. 1995, § 93 BNotO , Rn. 18).
  • BGH, 06.02.1984 - NotZ 15/83

    Umfang der Aufsicht über die amtliche Tätigkeit des Notars - Gebührenermäßigung

    In der Weisung an den Notar liegt zwar ein Eingriff in seine Unabhängigkeit; dieser ist aber durch das Gesetz ausdrücklich zugelassen (BGHZ 57, 351, 355 [BGH 13.12.1971 - NotZ 2/71]; Senatsbeschluß vom 1. April 1974 - NotZ 8/73 = DNotZ 1975, 50).
  • LG Koblenz, 16.03.1995 - 2 T 27/95

    Nachträgliche Beanstandungen einer Kostenrechnung durch Änderung der

    Eine Anweisung, einer bestimmten Rechtsauffassung zu folgen, kann dagegen nicht ausgesprochen werden (BGH, DNotZ 1975, 50 ; Seybold/Schippel, 6. Aufl. 1995, § 93 BNotO , Rn. 18).
  • BGH, 26.01.1984 - V ZR 17/83
    Allerdings sind an einen Rechtsmittelverzicht strenge Anforderungen zu stellen; es muß in jedem Fall klar und eindeutig zum Ausdruck kommen, der Rechtsmittelführer wolle sich ernsthaft und endgültig mit dem Urteil beruhigen und es nicht anfechten (BGH a.a.O. NJW 1974, 1249 m.w.N.).
  • BGH, 26.01.1984 - V ZR 18/83

    Voraussetzungen eines Rechtsmittelverzichts

    Dieser Verzicht unterliegt nicht dem Anwaltszwang (vgl. BGH Urteile vom 3. April 1974, IV ZR 83/73, NJW 1974, 1248, 1249 und vom 20. November 1952, IV ZR 204/52, LM ZPO § 514 Nr. 3 je m.w.N.) Allerdings sind an einen Rechtsmittelverzicht strenge Anforderungen zu stellen; es muß in jedem Fall klar und eindeutig zum Ausdruck kommen, der Rechtsmittelführer wolle sich ernsthaft und endgültig mit dem Urteil beruhigen und es nicht anfechten (BGH a.a.O. NJW 1974, 1249 m.w.N.).
  • BGH, 27.10.1975 - NotZ 2/75

    Regeln für die Erhebung der Kosten bei einem Baubetreuungsvertrag - Anrufung des

    Diese Verfügung war zulässig (vgl. die Senatsentscheidung vom 1. April 1974 - NotZ 8/73 - = DNotZ 1975, 50, 52).
  • BayObLG, 22.11.1979 - BReg. 3 Z 26/76

    Zum Geschäftswert bei der Verpfändung des Anwartschaftsrechts aus Auflassung

    2. Der Notar ist im Verfahren nach § 156 Abs. 5 KostG nicht verpflichtet, die Auffassung des Landgerichtspräsidenten zu vertreten, der ihn zur Herbeiführung der Entscheidung des Landgerichts oder zur Einlegung der weiteren Beschwerde angewiesen hat (BGH NJW 1974, 1249 = DNotZ 1975, 50 ; KorintenbergAckermann-Lappe KostG 9. Aufl. § 156 Rdnr. 43; Rohs-Wedewer KostG 2. Aufl. § 156 Anm. IV b mit weiteren Nachweisen; Rohs JVBI 1966, 148/150; Schneider Die Notarkosten-Beschwerde S. 31).
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